Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Langenpreising am 08.03.2026

27. Feb. 2026
bis 31. März 2026

Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Langenpreising am 08.03.2026

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten
Bürgermeisters sowie der Wahl des Gemeinderats werden vorbehaltlich der
Feststellung durch den Wahlausschuss auf der Homepage der Gemeinde
Langenpreising unter www.langenpreising.de/Wahlen der Öffentlichkeit
verkündet (Art. 19 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG, § 90 Abs. 6 GLKrWO).

 

Die Verkündung auf der Homepage der Gemeinde Langenpreising ist
maßgebend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG
(Wochenfrist für die gewählten Gemeinderatsmitglieder zur Ablehnung der
Wahl).

 

Wartenberg, 23.02.2026
Gemeinde Langenpreising

 

gez. Steven Metz
Wahlleiter

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